Arbeitgeber führen häufig Papierakten, in denen personenbezogene Daten (zB von Mitarbeitern, Bewerbern, Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden) enthalten sind (beispielsweise Personalakten, Auftragskarteien etc). Es ist daher von Relevanz, was dabei im Hinblick auf datenschutzrechtliche Verpflichtungen zu beachten ist. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Abgrenzung zwischen manueller und automationsunterstützter Datenverarbeitung von Bedeutung.