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Begründung einer Betriebsstätte durch Cloud Mining?

Aus den BehördenFinanzministeriumBearbeiterin: Barbara TumaARD 6605/21/2018 Heft 6605 v. 5.7.2018

DBA-Schweiz: Art 5

EAS-Auskunft des BMF 30. 4. 2018, BMF-010221/0042-IV/8/2018; EAS 3401

Beteiligt sich eine Aktiengesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der Schweiz an einem Cloud-Mining-Projekt zum Minen von Kryptowährungen ("hosted mining") in Österreich, so unterliegt sie nur dann der beschränkten Steuerpflicht in Österreich, wenn sie dadurch eine Betriebsstätte in Österreich begründet.

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