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Rückforderung von Notstandshilfe bei erkennbarem Überbezug

RechtsprechungSozialversicherungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6605/15/2018 Heft 6605 v. 5.7.2018

AlVG § 25 Abs 1

VwGH 12. 1. 2018, Ra 2017/08/0035

Nach § 25 Abs 1 AlVG idF BGBl I 2015/106 ist der Empfänger des Arbeitslosengeldes (bzw der Notstandshilfe) ua bei einer Berichtigung der Leistung zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen zu verpflichten, wenn er den Bezug durch unwahre Angaben oder durch Verschweigung maßgebender Tatsachen herbeigeführt hat oder wenn er erkennen musste, dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte.

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