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Kollektivvertragliche Anschlusskarenz nach dem 2. Geburtstag des Kindes - unionsrechtliche Zuständigkeit

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6563/12/2017 Heft 6563 v. 31.8.2017

KBGG: § 5c, § 24 Abs 2

VO (EG) 883/2004 : Art 11

Nimmt eine Versicherte eine kollektivvertraglich vorgesehene Anschlusskarenz zwischen dem 2. und dem 3. Lebensjahr ihres zweiten Kindes in Anspruch, ist sie als "Beschäftigte" iSd europäischen Sozialrechtskoordinierung zu qualifizieren.

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