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Zulagenpaket Bauarbeiter ab 2018

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6552/1/2017 Heft 6552 v. 16.6.2017

Die Sozialpartner haben sich auf eine Neuregelung der Zulagen nach § 6 des Kollektivvertrages für Bauindustrie und Baugewerbe geeinigt, die mit 1. 1. 2018 in Kraft tritt. Dieses Paket ergänzt die Entlastungen, die bereits bei der KV-Runde 2015 vereinbart worden waren. Die Neuregelung betrifft ua folgende Punkte:

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