Ob eine Entlassung des Arbeitnehmers als Reaktion auf eine Beleidigung tatsächlich gerechtfertigt ist, hängt von der jeweiligen Äußerung und den Begleitumständen im Einzelfall ab. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsprechung zur Entlassung aufgrund von Beleidigungen und listet zahlreiche Beispiele sowohl für eine berechtigte als auch eine unberechtigte Entlassung auf. Die Rechtsprechung zeigt, dass es vor allem aufgrund von Animositäten, persönlichen Befindlichkeiten, unkontrollierten Emotionen, Stresssituationen, schwelenden Konflikten oder einem rauen Arbeitsklima zu abfälligen Bemerkungen eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, einem Vorgesetzten oder den Arbeitskollegen kommen kann. Ob eine Äußerung tatsächlich beleidigend ist und inwieweit einem Arbeitnehmer nicht doch ein gewisses Verständnis für eine Beleidigung entgegengebracht werden kann, sei - so Striessnig - auf die verschiedenen gesellschaftlichen Wertvorstellungen und das unterschiedliche menschliche Ermessen zurückzuführen. Nicht zuletzt deshalb werden gleiche Sachverhalte von mehreren gerichtlichen Instanzen oder ähnliche Sachverhalte von verschiedenen Gerichten häufig mit anderen Ergebnissen beurteilt. Arbeitgeber sollten sich nach Ansicht des Autors bei so manchen Beleidigungen jedenfalls nicht voreilig zu einem Entlassungsausspruch verleiten lassen, zumal im Streitfall überwiegend ein Risiko des Nachweises bestehe und auch die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers oft fraglich sei.