§ 23a EStG sieht eine - zu § 2 Abs 2a EStG hinzutretende - weitere Wartetastenregelung für Verluste von sogenannten "kapitalistischen Mitunternehmern" vor. In einer aktuellen Information teilt das BMF seine Rechtsansicht zu dieser Bestimmung mit; die Aussagen sollen bei der folgenden Wartung in die EStR 2000 eingearbeitet werden. (Info des BMF vom 7. 7. 2016, BMF-010203/0200-VI/6/2016)