Die Frage, ob ehemalige Arbeitnehmer und Führungskräfte in den Genuss der Steuerbegünstigungen des § 3 EStG kommen, wird derzeit noch widersprüchlich beantwortet. Der Autor spricht sich dafür aus, dass Pensionisten keine begünstigten Arbeitnehmer iSd § 3 EStG sein könnten, weil nach dem Gesetzeswortlaut ein aktives Dienstverhältnis vorausgesetzt werde. Die Finanzverwaltung vertrete diese Sichtweise bereits zu steuerbegünstigten Mitarbeiterbeteiligungen bzw Stock Options und zur neuen Mitarbeiterrabattbegünstigung. Zudem habe das BMF eine restriktive Vereinheitlichung der einschlägigen Steuerbegünstigungen des § 3 EStG, womit Pensionisten generell ausgenommen würden, durch den nächsten LStR-Wartungserlass bereits angekündigt. Im Gegensatz dazu seien leitende Angestellte nach neuerer Rsp zutreffend nicht mehr a priori vom Anwendungsbereich des § 3 EStG ausgeschlossen. Will der Arbeitgeber Steuerbegünstigungen jedoch ausschließlich seinen Führungskräften zukommen lassen, bedürfe es einer betrieblichen Rechtfertigung. Laut Hayden könnten Unterschiede im Entlohnungssystem oder der finanzielle Verantwortungswert im Hinblick auf das Principal-Agent-Problem hierfür Lösungsansätze darstellen.