Ist eine Arbeitnehmerin schwanger, so besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz, dh, die Arbeitnehmerin kann ohne Zustimmung des Gerichts nicht gekündigt oder entlassen werden. Das Gericht wird seine Zustimmung zudem nur bei Vorliegen bestimmter im Gesetz genannter Gründe erteilen. Der folgende Beitrag informiert darüber, was alles im Zusammenhang mit dem besonderen Bestandschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen zu beachten ist.