EStG: § 47 Abs 2
FLAG: § 41 Abs 2
Die Bindung des Geschäftsführers an den Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterbeschlüsse stellt eine sachliche Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers her, die sich lediglich auf den Erfolg der Geschäftsführung bezieht. Maßgeblich für die Weisungsgebundenheit iSd § 47 Abs 2 EStG ist aber die davon zu unterscheidende persönliche Weisungsgebundenheit, wenn auch das gesellschaftsrechtlich bedingte gänzliche Fehlen einer Weisungsgebundenheit grundsätzlich einem Dienstverhältnis des GmbH-Geschäftsführers - unbeschadet der Regelung des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG - entgegensteht.