ASVG: § 292
Zieht der Lebensgefährte einer Ausgleichszulagenbezieherin zu dieser in deren Wohnung, wobei die Ausgleichszulagenbezieherin weiterhin die Miet-, Strom- und Heizkosten von rund € 510,- monatlich finanziert und der Lebensgefährte nur einen relativ geringen monatlichen Beitrag iHv € 100,- leistet, so kommt es zu keiner Anrechnung eines Sachbezugswertes auf die Ausgleichszulage.