ABGB: § 1157
OGH 24. 5. 2016, 8 ObA 94/15d
Die rechtliche Würdigung eines als "Mobbing am Arbeitsplatz" bezeichneten Sachverhalts hat va unter dem Blickwinkel zu erfolgen, ob von den beteiligten Akteuren arbeitsrechtliche Pflichten verletzt wurden. Ein Arbeitgeber verletzt die ihn treffende Fürsorgepflicht, wenn er gegen ein von Kollegen ausgehendes, ihm zur Kenntnis gebrachtes Mobbing nicht eingeschritten ist.