RV 14. 6. 2016, 1185 BlgNR 25. GP
➜ zum ME 200/ME NR 25. GP siehe ARD 6497/14/2016
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das BUAG, das BSchEG, das ArbAbfG 1979, das ASchG, das BauKG und das ArbIG 1993 geändert werden sollen
Allgemein
Die vorliegenden Änderungen dienen in erster Linie der Rechtssicherheit im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der BUAK. Kern des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung einer nachvollziehbaren und praktikablen Vorgehensweise für die Einbeziehung von Unternehmen und Arbeitnehmern in das System der BUAK für Beschäftigungszeiten, die in der Vergangenheit liegen. Weiters sollen die Leistungen der Schlechtwetterentschädigung auf gewerbliche Lehrlinge ausgedehnt werden und sind Kostensenkungen für Arbeitgeber vorgesehen.