AlVG: § 16 Abs 1 lit a, § 46 Abs 5
VwGH 27. 1. 2016, Ra 2015/08/0214
Gemäß § 16 Abs 1 lit a AlVG ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld ua während des Bezugs von Krankengeld. Damit stellt die Bestimmung auf den Bezug von Krankengeld ab, erfasst jedoch nicht den Fall einer kurzfristigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, während der kein Krankengeld gebührt.