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Entlassung wegen wiederholter Unpünktlichkeit und verbotenem Diensttausch

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6503/8/2016 Heft 6503 v. 23.6.2016

AngG: § 27 Z 4

OLG Wien 18. 2. 2016, 8 Ra 2/16x

Eine Arbeitnehmerin, die für den Arbeitgeber elektronische Muskelsimulations-Trainings durchführte, wurde vom Arbeitgeber mit der Begründung entlassen, dass sie sich laufend verspätet habe, sodass Kunden warten und die Vorbereitung der Trainingseinheiten vom Arbeitgeber übernommen werden hätte müssen. Auch habe die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber wiederholt nicht vorab über den Tausch von Diensten informiert und habe sie diese Verhaltensweise trotz Untersagung beharrlich fortgesetzt. Die Arbeitnehmerin vertritt die Auffassung, dass sie keinen Entlassungsgrund gesetzt habe.

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