AngG: § 27 Z 1
Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Entlassung einer diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester wegen eines Vorfalls in einem bestimmten Nachtdienst gerechtfertigt war und die Krankenschwester durch ihr Verhalten den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit erfüllt hat.