ASGG: § 67 Abs 1 Z 1
OGH 19. 1. 2016, 10 ObS 156/15m
Die minderjährige Klägerin bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt seit 2012 ein Pflegegeld der Stufe 3. Nach einer Nachuntersuchung im Jänner 2015 teilte die beklagte PVA mit Schreiben vom 30. 1. 2015 der Klägerin bzw deren gesetzlichen Vertreterin mit, die Wiederbegutachtung habe ergeben, dass weiterhin Pflegebedürftigkeit in unverändertem Ausmaß vorliege. Die nächste Wiederbegutachtung werde voraussichtlich im Februar 2017 stattfinden, eine Verständigung werde rechtzeitig erfolgen.