Seit 2016 sind Jubiläumsgelder nicht nur steuer-, sondern auch beitragspflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn ein Anspruch aufgrund eines Kollektivvertrages (oder einer sonstigen lohngestaltenden Vorschrift) besteht. Im folgenden Beitrag wird untersucht, welche (wichtigen) Kollektivverträge überhaupt einen Anspruch auf Jubiläumsgelder gewähren und welche Lohnabgaben in diesem Falle anfallen.