So wie schon in den letzten Jahren wurde auch der aktuelle Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes, KV 185/2016, (mit Ausnahmen) vom Bundeseinigungsamt zur Satzung erklärt (dies umfasst auch die bundesländerspezifischen Anhänge des KV). Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf alle Anbieter von Rettungs- und Krankentransportdiensten in Österreich (ausgenommen Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung und Rettungshundestaffel) sowie die von diesen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen KV erfasst sind. (BGBl II 2016/134)