Der Beitrag widmet sich dem Thema der Umqualifizierung von Versicherungsverhältnissen durch die Gebietskrankenkassen und den daraus resultierenden Konsequenzen aus der Sicht eines GPLA-Prüfers. Der Autor legt die in Frage kommenden Pflichtversicherungen nach dem ASVG und GSVG dar und geht anschließend ausführlich auf die Prüfreihenfolge und die einzelnen Prüfschritte ein. Abschließend werden die Folgen einer Umqualifizierung eines freien Dienstverhältnisses nach § 4 Abs 4 ASVG in ein Dienstverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG bzw einer (vermeintlich) selbstständigen Tätigkeit nach dem GSVG in ein Dienstverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG erläutert. Dabei weist Taibl neben den beitrags- und abgabenrechtlichen Folgen auch auf die Gefahr einer Verwaltungsstrafe wegen Unterentlohnung hin, wenn sich aufgrund der Umqualifizierung des Vertragsverhältnisses arbeitsrechtliche Ansprüche ergeben, die das bisher geleistete Entgelt übersteigen. Stellt der GPLA-Prüfer eine Unterentlohnung fest, hat er diesen Verdacht der Verwaltungsübertretung der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.