Die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt ist groß, die Auswahl an guten Mitarbeitern jedoch zumeist beschränkt. Für viele Unternehmen bietet sich deshalb auch ein "Blick zur Konkurrenz" an. Dabei sind zum einen wettbewerbsrechtliche Schranken zu beachten, weil unter bestimmten Umständen das Abwerben von fremden Arbeitnehmern unlauter sein kann. Zum anderen gibt es Möglichkeiten, sich insbesondere durch entsprechende Arbeitsvertragsgestaltung vor dem Abwerben eigener Arbeitnehmer durch die Konkurrenz zu schützen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die entsprechenden wettbewerbs- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.