Viele Dienstgeber gewähren ihren Dienstnehmern soziale Zuwendungen - von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung über Beiträge für Fitnesscenter bis zur Übernahme von Impfkosten. Welche dieser Leistungen beitragsfrei abzurechnen sind und welche nicht, erläutert die NÖGKK in ihrem aktuellen Newsletter (NÖDIS Nr 7, Mai 2016).