Die Regierungsvorlage zu einem neuen Familienzeitbonusgesetz und zur Novelle des KBGG (siehe ausführlich in ARD 6498/17/2016) wurde am 31. 5. 2016 im Familienausschuss des Nationalrates mit geringfügigen Adaptierungen beschlossen. Der angenommene Abänderungsantrag stellt sicher, dass der Partnerschaftsbonus auch bei insgesamt nur 12-monatigem Kinderbetreuungsgeldbezug in Anspruch genommen werden kann. Außerdem wurden mit dem Abänderungsantrag weitere Präzisierungen und Klarstellungen, etwa zur Verhinderung von Doppelversicherungen, vorgenommen. Laut Parlamentskorrespondenz könnte die geplante Reform des Kinderbetreuungsgeldes noch im Juni vom Parlament beschlossen werden.