Die steuerfreie Zukunftsvorsorge gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG ist ein flexibles und kostengünstiges Modell zur zusätzlichen Absicherung der Arbeitnehmer. Durch die Jahresgrenze von € 300,- wird zwar ihre Attraktivität für die betriebliche Altersvorsorge deutlich geschmälert. Eine interessante Nische ist diese Steuerbegünstigung dagegen für zusätzliche Vorsorgen der Belegschaft im Falle der Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder eines Unfalls, dh wenn die Leistung der gesetzlichen Sozialversicherung aufgebessert werden soll.