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Doppelte Haushaltsführung eines kroatischen Staatsbürgers

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6499/18/2016 Heft 6499 v. 20.5.2016

EStG: § 16 Abs 1

Eine berufliche Veranlassung der - mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen - Mehraufwendungen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten ist nur dann anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist.

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