KV-Theatererhalterverband: § 32 Abs 4
Für die Einreihung in eine höhere Lohngruppe des Kollektivvertrags des Theatererhalterverbandes der österreichischen Bundesländer und Städte für die Beschäftigten der Technik und der Verwaltung kommt es lediglich auf die nach dem Kollektivvertrag anzurechnenden Beschäftigungsjahre an, und zwar unabhängig davon, in welcher Lohngruppe diese Beschäftigungsjahre zurückgelegt wurden.