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Unterbringung in Einzelzimmer als außergewöhnliche Belastung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6498/16/2016 Heft 6498 v. 12.5.2016

EStG: § 34

VwGH 11. 2. 2016, 2013/13/0064

Außergewöhnliche Belastungen, die zwangsläufig erwachsen, sind bei der Ermittlung des Einkommens abzuziehen. Eine solche Zwangsläufigkeit kann insbesondere in der Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit des Steuerpflichtigen gelegen sein.

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