EStG: § 34, § 35
Die Kosten der vorbeugenden Einnahme von Vitaminpräparaten und anderen Nahrungsergänzungsmitteln - wegen der Gefahr einer Mangelernährung durch eine Schonkostdiät - können nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn keine konkrete ärztliche Verordnung vorliegt.