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Behauptete Diskriminierung bei Stellenbesetzung durch SV-Träger

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6498/9/2016 Heft 6498 v. 12.5.2016

DO.A: § 36 Abs 4

OLG Wien 18. 2. 2016, 8 Ra 89/15i

Nach § 36 Abs 4 DO.A (Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs) ist bei der Besetzung von Stellen der Gehaltsgruppen D bis G sowie III bis IV den Angestellten des Versicherungsträgers Gelegenheit zur Bewerbung zu geben. Hierbei kommen die höhere Befähigung, die bessere Verwendbarkeit und erforderlichenfalls auch die Leitungseignung in Betracht. Das Dienstalter ist nur bei sonst gleichen Diensteigenschaften maßgebend.

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