Mit 1. 1. 2016 ist ein neuer Kollektivvertrag in Kraft getreten, der ua neben den Arbeitern (wie bisher) nun auch für Angestellte gilt und ein neues Entlohnungsschema mit praxisgerechten Tätigkeitsbeschreibungen mit sechs Verwendungsgruppen enthält. Da der neue Tankstellen-KV zahlreiche Auslegungsfragen mit sich bringt, wurde vom Fachverband Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen ein "Frage-Antworten-Protokoll" erstellt. Dieses Protokoll kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: http://tinyurl.com/zodr99p