Kürzlich wurde im Ministerrat die Regierungsvorlage zum neuen Familienzeitbonusgesetz und zur KBGG-Novelle beschlossen (RV 1110 BlgNR 25. GP ). Das Gesetzesvorhaben soll va der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und sieht ua die Einführung eines Familienzeitbonus, die Umwandlung des derzeitigen Kinderbetreuungsgeldes mit seinen vier Pauschalvarianten in ein Kinderbetreuungsgeld-Konto, die Einführung eines Partnerschaftsbonus sowie die Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens vor. In Kraft treten sollen die Änderungen mit 1. 3. 2017 und für Geburten nach dem 28. 2. 2017 gelten. Einen ausführlichen Überblick über das Gesetzesvorhaben finden Sie in der kommenden Ausgabe des ARD!