ABGB: § 1154
OLG Linz 11. 11. 2015, 12 Ra 78/15z
Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Dienstfahrten gehören zu "Ansprüchen aus dem Dienstverhältnis". Wegen der zunehmenden Motorisierung und den damit verbundenen Gefahren hat der Arbeitgeber nicht nur mit Schädigungen infolge Schlechterfüllung des eigentlichen Arbeitsauftrags, sondern auch mit Straßenverkehrsunfällen auf der Fahrt von oder zur Arbeitsstätte zu rechnen. Sollten solche Unfälle nicht von einer (kollektivvertragliche oder hier einzelvertraglichen) Verfallsklausel erfasst sein, obwohl es sich um einen Unfall bei Erbringung der Dienstleistung gehandelt hat, müsste diese Ausnahme in der Verfallsklausel zum Ausdruck kommen.