ABGB: § 879
OLG Wien 26. 11. 2015, 9 Ra 120/15f
Mangels Beschränkung auf bloße Erfüllungsansprüche, die etwa aus dem Dienstvertrag abgeleitet werden, sind auch Schadenersatzansprüche, die mit dem Dienstverhältnis in einem typischen Zusammenhang stehen, von einer Verfallsklausel erfasst. Der typische Zusammenhang liegt auch bei Schadenersatzansprüchen vor, die auf die Verletzung der aus dem Dienstverhältnis resultierenden Fürsorgepflicht gestützt werden. Das Dienstverhältnis ist in diesem Fall nicht bloß zufälliger Anlass des Anspruchs.