Mit dem vorliegenden BGBl wird die Möglichkeit für einen Übertritt von einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis in das Pensionsversicherungssystem des ASVG auch für die Fälle geschaffen, in denen die betroffenen Dienstnehmer aus dem (vormals PV-freien) Dienstverhältnis nicht ausgeschieden sind (§ 311a ASVG neu; "Lex Bank Austria"). Nicht nur für diese Fälle, sondern auch für die schon bisher bestehende Übertragungsmöglichkeit nach § 311 ASVG, die ein Ausscheiden aus dem PV-freien Dienstverhältnis voraussetzt, wird der dabei zu leistende Überweisungsbetrag mit 22,8 % des Letztbezugs für jeden Monat des PV-freien Dienstverhältnisses festgelegt (§ 311 ASVG bisher: 7 %). Die Neuregelungen gelten grundsätzlich rückwirkend mit 1. 2. 2016 bzw 1. 3. 2016. (BGBl I 2016/18; zur Regierungsvorlage siehe bereits ARD 6490/3/2016)