Zu OGH 9 ObA 8/14p, ARD 6406/7/2014: Erhielt ein zum 30. 9. 2012 gekündigter Arbeitnehmer zuletzt im Jänner 2012 eine anteilige Jahresprämie für das 4. Quartal 2011 ausbezahlt, jedoch für die Zeit von 1. 1. 2012 bis 30. 9. 2012 nicht mehr und ist der Arbeitgeber auch zu keiner Prämienzahlung verpflichtet, so ist in die Berechnungsgrundlage der Abfertigung Alt keine anteilige Jahresprämie einzubeziehen, da für den letzten Monat vor Beendigung des Dienstverhältnisses keine Prämie mehr gebührte.