Zu OGH 9 ObA 23/15w, ARD 6452/6/2015: Alkoholkontrollen mittels Alkomaten bei Arbeitnehmern, die ohne konkreten Verdacht auf eine Alkoholisierung generell durchgeführt werden, berühren die Menschenwürde und dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Betriebsrat zustimmt.