AuslBG: § 28a Abs 3
VwGH 10. 9. 2015, Ra 2015/09/0020
Gemäß § 28a Abs 3 AuslBG wird die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 und Abs 3 VStG für die Einhaltung des AuslBG erst rechtswirksam, "nachdem bei der zuständigen Abgabenbehörde eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten eingelangt ist". Das Gesetz stellt hier ausschließlich auf die Tatsache des Einlangens ab.