Außendienst-, Montage- und Bauarbeiter können sich ihre vom Arbeitgeber "gesponserten" Mittagstische in Gaststätten an den jeweiligen Einsatzorten (zumindest vorerst) wieder schmecken lassen. Denn das BFG lehnt die von der Finanzverwaltung angestrebte enge Auslegung der Steuerbefreiung für die Verköstigung am Arbeitsplatz ab; das Finanzamt hat sich dagegen allerdings an den VwGH gewandt. Der Begriff "am Arbeitsplatz" in § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988 umfasst nach dem Erkenntnis des BFG vom 18. 2. 2016, RV/3100522/2012, nämlich sowohl das Betriebsgebäude als auch die (nähere) Umgebung des Ortes, an dem Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers tätig sind. Es steht der Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988 somit nicht entgegen, wenn die verbilligten Mahlzeiten in gastgewerblichen Betrieben in der Nähe (auswärtiger) Baustellen oder sonstiger Einsatzorte gewährt werden.