In ihrem aktuellen Newsletter beantwortet die NÖGKK eine Leseranfrage, und zwar ob dann, wenn das Dienstverhältnis eines Mitarbeiters Anfang Jänner beendet wurde und Mitte Jänner mit ihm ein neues Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen wurde, diese beiden Dienstverhältnisse im Jänner gesondert zu betrachten oder die Entgelte zusammenzurechnen sind. Liegen tatsächlich zwei eigenständige Dienstverhältnisse vor, sind diese laut NÖGKK - auch wenn es sich um ein und denselben Dienstgeber handelt - getrennt zu behandeln. Dies gelte auch dann, wenn das neue Beschäftigungsverhältnis während des Fortbestandes der Pflichtversicherung aufgrund einer Urlaubsersatzleistung beginnt. Für die Frage, ob die Sonderzahlungen die entsprechende jährliche Höchstbeitragsgrundlage überschreiten oder nicht, seien sämtliche innerhalb eines Kalenderjahres nacheinander ausgeübten Beschäftigungen zu berücksichtigen. (Quelle: NÖDIS Nr 5/April 2016)