vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Sachbezugsbewertung von Vorführwagen

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterinnen: Sabine Sadlo/Barbara TumaARD 6494/16/2016 Heft 6494 v. 14.4.2016

EStG: § 15 Abs 2

Sachbezugswerte-VO: § 4 Abs 6

Während die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass die Sondernorm des § 4 Abs 6 Sachbezugswerte-VO für "Vorführkraftfahrzeuge" (20%-Zuschlag auf die tatsächlichen Anschaffungskosten) für die Fälle gilt, in denen ein Kfz-Händler seinen Arbeitnehmern Vorführwagen zur Privatnutzung überlässt (Rz 182 LStR 2002), geht das BFG davon aus, dass sich § 4 Abs 6 Sachbezugswerte-VO auf Kraftfahrzeuge bezieht, die der Arbeitgeber von einem Kfz-Händler als rabattierte "Vorführwagen" erworben hat und seinen Arbeitnehmern zur außerberuflichen Verwendung überlässt. Der 20%-Zuschlag dient nach Ansicht des BFG nämlich dazu, beim Vorführkraftfahrzeug als Gebrauchtwagen auf die nicht nachweisbaren Erstanschaffungskosten des Kfz-Händlers rückzurechnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte