ZPO: § 191 Abs 1
OLG Wien 22. 12. 2015, 10 Ra 79/15h
Der Kläger, ein Lkw-Fahrer, wurde am 24. 2. 2015 von der Polizei vom Dienst abgeholt und aufgrund des Verdachts der Begehung von Straftaten nach dem Suchtmittelgesetz als Mitglied einer kriminellen Vereinigung festgenommen; er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Am nächsten Tag sprach der Arbeitgeber die Entlassung aus.