AngG: § 27
OGH 26. 11. 2015, 9 ObA 2/15g
Strittig war im vorliegenden Fall ua, ob der Arbeitgeber rechtzeitig die Entlassung ausgesprochen hat und der Unverzüglichkeitsgrundsatz gewahrt ist.
AngG: § 27
OGH 26. 11. 2015, 9 ObA 2/15g
Strittig war im vorliegenden Fall ua, ob der Arbeitgeber rechtzeitig die Entlassung ausgesprochen hat und der Unverzüglichkeitsgrundsatz gewahrt ist.