Das BMF hat die jüngsten Zahlen der Meldungen grenzüberschreitender Tätigkeiten betr Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt (zum Vorjahr siehe ARD 6449/3/2015 und ARD 6454/5/2015). In der parlamentarischen Anfragebeantwortung wird dabei nun zwischen Entsendung (Dienstleistungserbringung) und Überlassung von Arbeitskräften (Personalbereitstellung) unterschieden. Demnach wurden im Jahr 2015 56.628 Meldungen grenzüberschreitender Tätigkeiten (davon Entsendung 46.816 und Überlassung 9.812) durch 150.080 bei ausländischen Unternehmern beschäftigte und auch sozialversicherte Arbeitnehmer (davon Entsendung 134.911 und Überlassung 15.169) eingebracht. Aufgeschlüsselt nach dem Betriebssitz des ausländischen Arbeit-gebers (Land) wurden im letzten Jahr an entsandten Arbeitskräften aus Deutschland 37.179, aus Ungarn 29.613 sowie aus Slowenien 27.594 bzw an überlassenen Arbeitnehmern aus Deutschland 5.357, aus Liechtenstein 2.300 sowie aus Slowenien 2.173 gemeldet.