KV-Fleischer: § 20 Abs 2
OGH 15. 12. 2015, 8 ObA 85/15f
Die Berufung auf eine an sich zulässige Verfallsklausel (hier: § 20 Abs 2 des Kollektivvertrags für Arbeiter des Fleischgewerbes) kann sittenwidrig sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die rechtzeitige Geltendmachung eines Anspruchs in einer Art und Weise erschwert oder praktisch unmöglich macht, die die spätere Berufung auf die Verfallsklausel als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt. Gegen Treu und Glauben verstößt es zudem auch, wenn sich der Arbeitgeber auf den im KV vorgesehenen Verfall beruft, obwohl er es beharrlich unterlassen hat, eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung im Sinn des KV auszufolgen. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist schließlich dann anzunehmen, wenn es der Arbeitgeber geradezu darauf anlegt, die (rechtzeitige) Anspruchsdurchsetzung durch den Arbeitnehmer zu verhindern.