Zur Frage, ob Mitarbeiterrabatte, die ein Beschäftigerbetrieb den ihm überlassenen Arbeitskräften gewährt, der Begünstigung des § 3 Abs 1 Z 21 EStG unterliegen, gibt es von der Finanzverwaltung folgende Stellungnahme:
Zur Frage, ob Mitarbeiterrabatte, die ein Beschäftigerbetrieb den ihm überlassenen Arbeitskräften gewährt, der Begünstigung des § 3 Abs 1 Z 21 EStG unterliegen, gibt es von der Finanzverwaltung folgende Stellungnahme: