Die Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs-Bestimmungen sehen hohe Verwaltungsstrafen für alle in- und ausländischen Arbeitgeber vor, wenn sie in Österreich Arbeitnehmer beschäftigen, ohne diesen zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt zu leisten. Davon sind alle Branchen - nicht nur die Bauwirtschaft und die Gastronomie - betroffen. Auch verhältnismäßig kleine Fehler können sehr teuer werden. Der Strafrahmen für Lohndumping beträgt bis zu € 20.000,-, im Wiederholungsfall bis zu € 50.000,- pro Arbeitnehmer.