ABGB: § 879
OLG Linz 11. 1. 2016, 12 Ra 93/15f
Die Berufung auf eine Verfallsklausel ist sittenwidrig, wenn der Arbeitgeber durch sein Verhalten dem Arbeitnehmer die rechtzeitige Geltendmachung eines Anspruches erschwert oder praktisch unmöglich macht. Daher ist ein Verstoß gegen Treu und Glauben (abgesehen von einer nicht ordnungsgemäßen Lohnabrechnung) anzunehmen, wenn es der Arbeitgeber geradezu darauf anlegt, die (rechtzeitige) Anspruchsdurchsetzung durch den Arbeitnehmer zu verhindern. Die Drohung, jeden zu kündigen, der einen Anspruch geltend macht, ist so ein Fall.