VBO 1995: § 45 Abs 2 Z 2
OGH 28. 10. 2015, 9 ObA 127/15i
Bei erheblichen Ehrverletzungen eines Vertragsbediensteten gegen Vorgesetzte oder Mitarbeiter ist der Dienstgeber zur Entlassung berechtigt (§ 45 Abs 2 Z 2 Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995).