VBG: § 28b
Bei Umqualifizierung eines freien Dienstverhältnisses in ein Dienstverhältnis nach dem VBG hat der Vertragsbedienstete, der tatsächlich keinen Erholungsurlaub konsumiert hat, nach Beendigung des Dienstverhältnisses einen prinzipiellen Anspruch auf Urlaubsersatzleistung. Bei Berechnung der Urlaubsersatzleistung ist jedoch auf das zwingende Entgeltschema nach dem VBG und nicht das vereinbarte Entgelt Bedacht zu nehmen. Diese Grundsätze gelten auch für den Anspruch auf das Feiertagsentgelt.