Die Bundesregierung plant eine komplette Überarbeitung und Ausweitung der bestehenden Vorschriften gegen Lohn- und Sozialdumping. Die bisherigen Regelungen sollen aus dem AVRAG herausgelöst und in einem neuen "Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz" (LSD-BG) zusammengefasst werden und mit 1. 1. 2017 in Kraft treten. Inhaltlich ist ua die Schaffung einer Auftraggeberhaftung im Baubereich zur Absicherung der Lohnansprüche von grenzüberschreitend entsandten oder überlassenen Arbeitnehmern und eine Erweiterung der Ausnahmetatbestände für bestimmte Konzernentsendungen vorgesehen. Weiters soll auch die Durchführbarkeit von Verwaltungsstrafverfahren gegenüber Arbeitgebern, die ihre Arbeitnehmer nach Österreich entsenden oder überlassen, und die Vollstreckbarkeit von gegen diese Arbeitgeber ergangenen Strafbescheiden verbessert werden. Mehr dazu unter ard.lexisnexis.at sowie in der nächsten Ausgabe des ARD. (Ministerialentwurf 9. 3. 2016, 189/ME NR 25. GP).